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Albert-Schweitzer-Str. 4
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der WS Walter Schrickel GmbH Süddeutsche Glühlampenfabrik


Allgemeine Verkaufs-Bedingungen                       

der

WS Walter Schrickel GmbH

Süddeutsche Glühlampenfabrik

Albert-Schweitzer-Straße 4

D-76661 Philippsburg

Fon +49 7256 93330

Fax +49 7256 933390

www.ws-lamps.com

info@ws-lamps.com

 

 

§ 1     Geltungsbereich


(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.


(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und sind jederzeit über unsere Webseite 
www.ws-lamps.com abrufbar.
 
§ 2     Angebot und Vertragsabschluss


Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.


 
§ 3     Überlassene Unterlagen


An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


 
§ 4     Preise und Zahlung


(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.


(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf der Rechnung genannten Bankverbindungen zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung netto zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (Verzugszinssatz §288 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


 
§ 5     Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


 
§ 6     Lieferzeit


(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


 
§ 7     Gefahrübergang bei Versendung


Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 8     Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt


(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.


(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


 
§ 9     Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress


(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.


(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.


(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.


 
§ 10   Sonstiges


(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

(4) Der Code of Conduct von WS ist für unsere Lieferanten bindend.


(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

 

Bestandteil unserer AGB ist auch unsere Datenschutzerklärung, welche in einem separaten Bereich dieser Webseite zu finden ist.

 

Philippsburg, den 01.02.2024





Code of Conduct of WS Walter Schrickel GmbH                         

 

Introduction

The WS Walter Schrickel GmbH is aware of our responsibility as corporate citizens and acts accordingly.

This CSR Code of Conduct is a document for a binding commitment for us and our suppliers.

The corresponding UN, ILO and OECD guidelines act as its common basis. The binding commitment in accordance with this CSR Code of Conduct reflects the efforts of WS Walter Schrickel GmbH to make their contribution to the promotion of fair and sustainable standards in the areas working and social conditions, environmental commitment and consumer dialogue.

As brand-oriented company in the fast-moving and durable consumer goods industries and the service economy, we hold the conviction that the highest quality of products and services must be accompanied by the highest level of process quality and that consumers have a right to both.

This Code of Conduct therefore forms the basis for WS Walter Schrickel GmbH to continuously improve performance in their production and supply facilities worldwide.

The principles enshrined in this Code apply directly to the company as a whole. In addition, companies are expected to promote the application of this Code across their supply chains.

The signatory company alone is responsible for compliance with the principles enshrined in this Code and for taking any measures necessary in accordance with it to continuously improve its own performance.

 

Code of Conduct – Requirements

Scope

This Code of Conduct applies to all facilities and business units of the signatory company. The signatory company will at the same time require that its suppliers also comply with the principles enshrined in this Code.

 

 


 

Laws and Regulations

The signatory company complies with applicable laws and regulations of the countries in which it operates and requires that its suppliers do likewise.

 

 

 

Communication

Each company which subscribes to this Code is responsible for communicating its requirements to all of its employees and suppliers. Particular attention is to be paid to groups requiring special protection (e.g. children and young people).

 

Transparency and Consumer Dialogue

The company recognises the right of consumers to important information relating to products and processes which is required to make an informed purchase decision. Where possible, it will identify the relevant information and make such publicly available.

 

Corporate Citizenship

The company demonstrates its corporate citizenship by making positive contributions to the communities it which it does business.

 

Forced labour

No forced labour of any kind, including forced labour in prisons and bonded labour may be used.

 

Integrity and Anti-Corruption

The signatory company’s actions are guided by generally accepted ethical values and principles, in particular by integrity, honesty,  respect for human dignity, openness and nondiscrimination on the grounds of religion, ideology, gender or ethnicity. The signatory company rejects any form of corruption or bribery as defined by the relevant UN Convention (adopted in 2005). It promotes transparency, acting with integrity and responsible corporate management and control.

 


Child Labour

No child labour is used. Unless local legislation stipulates a higher age limit, no person who is still of school age or younger than 15 will be employed (subject to the exceptions stipulated in ILO Convention 138). Employees under the age of 18 may not perform any hazardous work and may be exempted from night work in consideration of their educational needs.

 

Harassment

Employees will not be subjected to any corporal punishment or any other form of physical, sexual, physiological or verbal harassment or abuse.

 

Compensation and Benefits

Compensation, including wages, overtime and benefits must be equal to or exceed the levels stipulated by applicable laws and regulations. Compensation for full-time employment must be sufficient to meet the employee’s fundamental needs.

 

Working Hours

Unless national regulations stipulate a lower maximum number of working hours, and except in exceptional business circumstances, employees will not be required on a regular basis to work a standard working week in excess of 48 hours per week or total weekly working hours in excess of 60 hours (including overtime). Employees are to be given the equivalent of at least one day off in every 7-day period.

 

Non-Discrimination

With respect to all employment decisions, including but not limited to hiring and promotion, compensation, benefits, training, redundancies and terminations, all employees will be treated strictly in accordance with their abilities and qualifications.

 

 

Health and Safety at Work

To prevent accidents and injuries, employers will provide a safe and healthy working environment and, if necessary, safe and healthy residential facilities, which at a minimum comply with applicable statutory requirements.


 

Freedom of Association and Collective Bargaining

Employers recognize and respect the statutory right of employees to freedom of association and collective bargaining.

 

Environment

The company implements and continuously improves environmentally friendly practices in all facilities in which it operates. It meets the environmental protection requirements and standards applicable to its respective facilities and uses natural resources responsibly.

 

 

 

 

Guidance on the Provisions of this Code

The section is designed to provide subscribers to the Code with examples of practices which are not in line with its requirements. The list provided under “Health and Safety at Work” specifies practices to which a company should adhere. This list is not exhaustive and is only intended to provide guidance.

 

Philippsburg, April 2024

WS Walter Schrickel GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 


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