EU Glühlampenverordnung Nr. 244/2009
Die EU Richtlinie 2005/32/EG und die Verordnung Nr. 244/2009 besagen, dass die von ihr erfassten Produkte im Wesentlichen zu alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung von Räumen im Haushalt bestimmt sind.
Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchungen oder Hausgeräten zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegenden Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst werden.
"Speziallampe" bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihr beigefügten Produktinformation nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist.
Die WS Walter Schrickel GmbH fertigt ausschließlich Glühlampen, welche der EU-Verordnung entsprechen.
Sollten dies Lampen sein, die ausdrücklich für die Verwendung im Haushalt gedacht sind, so halten wir uns an die Vorgaben der Verordnung und phasen diese Lampen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus.
Der allergrößte Teil unseres Produktsortiments besteht jedoch aus Glühlampen, welche für den rein industriellen Einsatzbereich gedacht sind und aufgrund ihrer Eigenschaften für eine Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet sind.
Daher fallen diese Lampen NICHT unter das EU-Glühlampenverbot.
Entgegen vieler widersprüchlicher Medienberichte richtet sich diese Verordnung ausschließlich an den Endverbraucher "Haushalt".
Unsere Spezialglühlampen für den industriellen Anwendungsbereich sind nicht von der EU-Verordnung betroffen.
ARD Report: Bericht zum EU-Glühlampenverbot:
Forscher warnen vor EU-Glühlampen-Verbot
www.youtube.com/watch?v=sZgavaSunGU
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NEWS
21.08.2012
LED für haushaltsnahe Anwendungen
WS-Spezialglühlampen fallen NICHT unter EU-Glühlampenverbot
Die von WS angebotenen Spezialglühlampen fallen in keiner Weise unter das EU-Glühlampenverbot (Verordnung (EG) Nr. 244/2009), da sie nicht für die Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind.
